Die Untergrenze des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch wird erhöht. So ist etwa in Fällen mit Todesfolge auch lebenslänglich möglich. Bisher sind es maximal 15 Jahre Haft. Darüber hinaus wird die Ausweitung der einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt auf ein weiteres Jahr auch für Bereiche außerhalb des Wohnbereichs möglich. Im Wohnungsbereich soll die einstweilige Verfügung von derzeit maximal drei Monaten auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.
Ebenfalls beschlossen wurde die geforderte Sexualstraftäterdatei sowie Berufs- und Tätigkeitsverbote für Sexualstraftäter und Strafen für wissentlichen Zugriff auf Kinderpornografie im Internet. Verlängert wird auch die Verjährungsfrist für Sexualstraftäter.
Von der Opposition gab es trotz Kritik Grünes Licht. Die Justizsprecher von FPÖ und BZÖ, Fichtenbauer und Stadler, plädierten erneut für eine chemische Kastration von Sexualstraftätern. Stadler forderte darüber hinaus einen öffentlichen Zugang zur Sexualstraftäterdatei sowie eine dauerhafte Überwachung von schweren Sexualstraftätern.
Beschlossen wurde darüber hinaus am Abend auch das Umwelthaftungsgesetz mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ, womit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 umgesetzt wurde. Das Gesetz stellt Regeln zur Vermeidung und Sanierung erheblicher Umweltschäden an Wasser und Boden auf.
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