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Holzbau setzt auf Sanierungen

Seit Januar gelten in Vorarlberg neue Richtlinien für die Wohnbauförderung. Mit zinsfreien Krediten für Althaussanierungen soll der stockenden Bauwirtschaft auf die Sprünge geholfen werden.

Mit der Kampagne „kumm zum zimmerer” werben jetzt die Vorarlberger Holzbau-Unternehmer für Umbau- und Sanierungsarbeiten mit Holz. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise sei es wichtig, Handwerker aus der Region zu beschäftigen, sagt Holzbau-Innungsmeister Siegfrid Fritz. Die neuen Wohnbauförderungsrichtlinien würden die idealen Voraussetzungen dafür bieten. Laut Herbert Brunner, Obmann der Institution Vorarlberger Holzbaukunst, würde sich Holz besonders gut für Sanierungsmaßnahmen eignen. Aufgrund des hohen Vorfertigungsgrades in den Werkstätten könne die Bauzeit erheblich verkürzt werden. Bei Altbausanierungen beziehungsweise Umbauten steht vor allem der Energiespargedanke im Vordergrund, weshalb energetische Sanierungen zusätzlich gefördert werden. Zudem wurde die Förderung für die Sanierungsberatung auf 1200 Euro (einmalig) erhöht. Es wäre deshalb empfehlenswert, vor der Planungsphase einen Energieberater aufzusuchen und sich dann erst Angebote von heimischen Handwerksbetrieben einzuholen, sagt Siegfried Fritz.

Finanzierung

Unterstützt wird die Kampagne von der Raiffeisen-Landesbank. Die Nachfrage bei Krediten für Wohungsfinanzierungen sei aufgrund der derzeitigen wirtschafltichen Situation rückläufig, bemerkt Raiffeisen-Vorstandsmitglied Johannes Ortner. Mit den neuen Wohnbauförderungsrichtlinen und der Holzbaukampagne hoffe man auf eine Ankurbelung der Bauwirtschaft und damit verbunden auf neue Kreditnehmer.

Voraussetzungen

Gefördert werden Privatpersonen, die ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude sanieren, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter des Gebäudes sind. Mieter müssen aber die Zustimmung des Eigentümers zu den Sanierungsmaßnahmen und zur grundbücherlichen Sicherstellung des Förderungsdarlehens nachweisen.

Wohnbauförderung:

 

Die wichtigsten Änderungen für 2009/2010 in der Wohnhaussanierung:

– Zinsfreie Sanierungsdarlehen über die gesamte Laufzeit

– Erhöhung der Förderung für energetische Sanierungen

– Verdoppelung der Förderung für Sanierungsberatungen von bisher € 600,– auf € 1.200,–.

– Anhebung der Einkommensgrenze auf € 5.000,–

– Keine Einkommensgrenzen für Förderungen in den Förderstufen 4 und 5

Änderungen in der Neubauförderung:

– Erhöhung der Fördersätze für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser

– Erhöhung der Einkommensgrenzen. (bis zu € 4600 bei einem Vier-Personen-Haushalt)

– Einführung einer neuen Förderung für „Kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung”

 

 

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