Rechtzeitig behandelte Gewalterfahrung könne Folgeschäden verhindern und helfe so Kosten zu sparen, hieß es in einer Aussendung.
Auch ein Bezug zum Inzest-Fall in Amstetten könne hergestellt werden, so BÖP-Geschäftsführerin Monika Glantschnig. Josef F. habe von Gewalt in seiner Kindheit berichtet: “Da sieht man, welche Gewaltspirale daraus entsteht und was vielleicht hätte verhindert werden können.” Je früher bei Übergriffen eine Therapie ermöglicht werde, desto eher könne man verhindern, dass es Folgekriminalität gebe, erläuterte Hedwig Wölfl, Expertin für Opfer-Behandlung. “Wenn Gewalterfahrungen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden, kann dies zu weiterer Gewalt führen.”
Derzeit wird laut dem Verbrechensopfergesetz psychologische und therapeutische Hilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen finanziert, so der BÖP. Es müsse beispielsweise eine Handlung mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht sein oder als Folge der Tat eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung vorliegen. Dies treffe auf manche Gewaltdelikte nicht zu oder sei schwer nachzuweisen. Betroffenen seien in diesen Fällen trotz allem schwer traumatisiert.
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