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Urteil im dritten Visa-Prozess gefällt

Im Rahmen des dritten Wiener Visa-Prozesses wurde am Freitag am Straflandesgericht das nächste Urteil gefällt: Der Serbe Milan I. erhielt wegen gewerbsmäßiger Schlepperei in 45 Fällen zwei Jahre bedingt auf drei Jahre Probezeit.

Er nahm den Richterspruch an, der somit rechtskräftig ist.

Bei dem Verurteilten handle es sich laut Richterin Helen Gnida um einen “Gehilfen”, einen “armen Familienvater”, der heimlich Geld abgezweigt und nichts mit der Visa-Erteilung zu tun gehabt habe. Sein Geständnis habe sich mildernd auf das Urteil ausgewirkt, denn der Strafrahmen erstreckte sich auf ein bis zehn Jahre Haft.

Bereits am Dienstag musste sich im Zuge der sogenannten “Visa-Affäre” der ehemalige Vizekonsul an der Botschaft in Belgrad wegen Amtsmissbrauchs vor einem Schöffensenat verantworten. Der mittlerweile 39-Jährige soll im Zeitraum 2001 bis 2006 insgesamt 920 getürkte Sichtvermerke unterschrieben haben. Der Ex-Vizekonsul, der inzwischen von der Notstandhilfe lebt, war zum Amtsmissbrauch geständig, bestritt aber die ebenfalls inkriminierte Schlepperei.

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