Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, befürchtet dem Blatt zufolge, dass das auch bei anderen Krankenkassen üblich ist.
“Bild” zufolge wurden die Verstöße bei Kontrollen Schaars bei zwei Krankenkassen festgestellt. In beiden Fällen habe Schaar Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaften Oldenburg und Aurich ermittelten deshalb gegen die IKK Weser-Ems, hieß es weiter. Schaar zufolge habe die Privatversicherung mit Hilfe der Daten Kunden angerufen und ihnen dabei den Eindruck vermittelt, dass sie im Auftrag ihrer gesetzlichen Kasse Zusatzversicherungen anbiete. Dabei sollen die Mitarbeiter der Privatversicherung auch Gesundheitsdaten der Angerufenen wie “Krebs/darmkrank”, “keine Zähne” erhoben und in Listen gespeichert haben.
Schaar sieht in dem Verhalten der Kassen einen strafbaren Verstoß gegen den Datenschutz, da die Kassen die Daten gegen Bezahlung weitergegeben haben. Der Zeitung sagte er: “Die Krankenkassen hätten Daten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen, nicht ohne Einwilligung der Versicherten weitergeben dürfen.” Er gehe davon aus, dass es sich bei betroffenen Krankenkassen nicht um Einzelfälle handle: “Ich fürchte, dass auch andere gesetzliche Krankenkassen ähnlich mit Privatversicherungen zusammenarbeiten.”
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