Cher wirft dem Label Vertragsbruch und “widerrechtliche Taktiken” vor. Laut Klageschrift hat die Firma Einkünfte aus dem Verkauf der Platten “Cher The Greatest Hits” (1999) und “The Very Best of Cher” (2002) nicht wahrheitsgetreu angegeben und ihr somit Tantiemen vorenthalten.
Die Angehörigen von Chers Ex-Ehemann Sony Bono treten als Mitkläger auf. Der Sänger, mit dem Cher 1965 durch den Hit “I Got You, Babe” berühmt wurde, war 1998 bei einem Skiunfall ums Leben gekommen. Das Paar hatte sich bei seiner Scheidung im Jahr 1974 darauf geeinigt, die Tantiemen von ihren gemeinsam aufgenommenen Liedern zu teilen. Ein Teil davon geht nun an Bonos Witwe Mary und an seine vier Kinder.
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