Ein Gericht in Sarajevo hatte Anfang dieser Woche die Auslieferung von Glavas an Kroatien ausgeschlossen, und dies mit seiner bosnischen Staatsbürgerschaft begründet. Der kroatische Parlamentsabgeordnete war Anfang Mai in Zagreb zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Mit fünf Mitangeklagten wurde er für die Ermordung von sieben Serben im ostkroatischen Osijek 1991 verantwortlich gemacht. Glavas setzte sich vor dem Urteilsspruch nach Bosnien ab.
Im Jahr 1921, als die Eltern von Glavas in Grude geboren wurden, gehörte die Ortschaft zu Kroatien bzw. zur Kroatischen Banschaft. Wie aus dem Ministerium für Zivilangelegenheiten verlautet, sei es daher möglich, dass sie ausschließlich die kroatische Staatsbürgerschaft besessen hätten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte Medien gegenüber, dass die bosnische Staatsbürgerschaft von Glavas weiter geprüft werde.
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