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EuGH bestätigt Verbot von Basken-Partei

Batasuna verfügt über viele Anhänger im Baskenland
Batasuna verfügt über viele Anhänger im Baskenland ©APA (Archiv/epa)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot der baskischen Separatistenpartei Batasuna bestätigt. Wie die spanische Regierung am Dienstag in Madrid mitteilte, wiesen die Straßburger Richter eine Klage der Partei gegen das Verbot zurück. Batasuna war im März 2003 vom Obersten Gerichtshof in Spanien wegen der Nähe zur baskischen Terror-Organisation ETA für illegal erklärt worden.

Die Partei hatte als der “politische Arm” der ETA gegolten. Sie begründete ihre Klage damit, dass das Verbot eine Verletzung mehrerer Grundrechte bedeute, wie jener des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das Gericht in Straßburg bescheinigte der spanischen Justiz jedoch, beim Verbot der Partei mit rechtlich zulässigen Mitteln vorgegangen zu sein. Die spanische Regierung von Ministerpräsident Zapatero und die Opposition der konservativen Volkspartei begrüßten die Entscheidung der Richter.

Batasuna verfügt im spanischen Baskenland über eine beträchtliche Anhängerschaft. Die Partei konnte sich bei Wahlen auf ein Wählerpotenzial von etwa zehn Prozent stützen. Nach dem Verbot unternahmen die Separatisten bei Wahlen wiederholt den Versuch, unter neuen Partei-Namen Kandidaten aufzustellen. Sie stufen sich selbst als “patriotische Linke” ein. Batasuna hatte die Aufforderung, zum Terror der ETA auf Distanz zu gehen, stets abgelehnt und sich beharrlich geweigert, ETA-Anschläge zu verurteilen.

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