Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 9 to werden durch Einbahnregelung talauswärts in Richtung Bezau über die L 28, Bizauer Straße, umgeleitet. Taleinwärts werden die genannten Fahrzeuge über die Gemeindestraße Nr. V3 (Parzelle Herburg) ebenfalls durch Einbahnregelung umgeleitet.
Der Schwerverkehr (höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 9 to) wird großräumig über Damüls-Faschina umgeleitet.
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