Die beiden Paare hatten zu ihrer Verteidigung vorgebracht, sie hätten die ägyptischen Babys nicht aus dem Waisenhaus geholt, um sie zu verkaufen, sondern um sie wie eigene Kinder großzuziehen.
Dies ist nicht möglich, weil das auf dem islamischen Recht basierende ägyptische Gesetz Adoption nicht erlaubt. Der Richter verurteilte drei der insgesamt elf Angeklagten zu fünf Jahren Haft. Die restlichen Angeklagten sollen für jeweils zwei Jahre ins Gefängnis. Drei Angeklagte wurden in Abwesenheit verurteilt, darunter ein koptischer Geistlicher und ein Frauenarzt.
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