Nach wie vor würde Tatbegehungsgefahr bestehen. “Die Erhebungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen”, zitierte die Tageszeitung die Erste Staatsanwältin Eva Taborsky. Es sei noch keine endgültige Anzeige bei der Kremser Staatsanwaltschaft eingelangt.
Der 17-Jährige, der mit seinem jüngeren Freund in der Nacht auf den 5. August von zwei Uniformierten bei einem nächtlichen Einbruchsversuch betreten wurde, soll angeblich mit einer Gartenharke eine “Ausholbewegung” in Richtung der Polizisten gemacht haben. Die Beamten machten darauf von ihren Dienstwaffen Gebrauch. Während der 14-Jährige von einem Schuss in den Rücken tödlich getroffen wurde, durchschlug ein Projektil beide Oberschenkel des 17-Jährigen.
In der Folge wurde die Staatsanwaltschaft Korneuburg mit der Untersuchung des Schusswaffengebrauchs befasst: Gegen die Polizeibeamten wird wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist die Staatsanwaltschaft Korneuburg befasst.
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