Museumsordnungen der Bundesmuseen in Begutachtung
Bis 27. Oktober können Verbesserungsvorschläge eingebracht werden, danach wird die Ministerin die Museumsordnungen auf dem Verordnungsweg erlassen. Neben den Museumsordnungen gibt es künftig für jeweils drei Jahre vereinbarte Rahmenzielvereinbarungen sowie auf jeweils ein Jahr abgeschlossene Vorhabensberichte. “Mit diesen drei Instrumenten stellen wir die Spielregeln neu auf”, sagte Schmied.
Die Museumsordnungen enthalten einen allgemeinen, für alle Häuser identischen Teil und einen besonderen Teil, in dem insbesondere auf die Sammlungs- und Forschungsschwerpunkte der einzelnen wissenschaftlichen Anstalten eingegangen wird. Es wurde darauf verzichtet, einen Gleichklang in den Leitungsstrukturen herzustellen: Die Installierung von zwei Geschäftsführern (wie etwa im Kunsthistorischen Museum) ist künftig nur als optionale Möglichkeit vorgesehen, sofern das Ministerium dies wünsche.
Die Kompetenz-Überschneidungen der Gegenwartskunst-Museen MUMOK, Albertina, Belvedere und MAK werden nicht beseitigt, sondern einzementiert. “Die Überschneidungen gibt es und sie bleiben bestehen”, bekräftigte Schmied. Entscheidend für Künstlerinnen und Künstler sei es, dass zeitgenössische Kunst erworben werde.
Keine guten Nachrichten hat Schmied für die Direktorinnen und Direktoren: “So wie sich jetzt die Wirtschaftslage darstellt, werden wir in den nächsten Jahren keine großen Spielräume haben.” Und: “Ein neues Museum sehe ich nicht.” Ausnahmen bestätigen die Regel und gelten etwa für die geplante MUMOK-Expansion und für das geplante Literaturmuseum der Österreichischen Nationalbibliothek.
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