Weg frei für Rechnungshof-Prüfung bei Skylink

Bisher konnte der RH nur dann Einschau in die Bücher eines Unternehmens nehmen, wenn die öffentliche Hand mindestens 50 Prozent hielt oder – bei geringerer Beteiligung -, wenn eine Beherrschung vorlag. War die Beherrschung strittig, wie zuletzt bei der Flughafen Wien AG, musste der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Mit der neuen Formulierung im Gesetz soll nun sichergestellt werden, dass auch bei einer geringeren öffentlichen Beteiligung eine Prüfung möglich ist, wenn eine Gebietskörperschaft tatsächlich Einfluss auf ein Unternehmen ausüben kann. Die Flughafen Wien AG wurde in den Erläuterungen zum Initiativantrag explizit genannt.
Bei dem – vorübergehend gestoppten – Bau des Skylink sind die Kostenschätzungen von ursprünglich rund 400 auf 830 Mio. Euro explodiert. Am Flughafen Wien halten die Länder Wien und Niederösterreich 40 Prozent und sind über einen Syndikatsvertrag verbunden. Zehn Prozent hält eine Mitarbeiterstiftung.
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