Fendrich wegen Falschaussage in Kokain-Affaire erneut vor Gericht
Nach seiner Verurteilung wegen Weitergabe von Suchtgift im Zuge der Kokain-Affaire im Jahr 2006 muss sich der Austropop-Sänger laut dem Blatt diesmal wegen falscher Zeugenaussage gegen frühere Mitbeschuldigte verantworten.
Bei einer Verurteilung drohen Fendrich bis zu drei Jahre Haft. Laut seinem Anwalt Harald Karls werde sich der Musiker “nicht schuldig” bekennen, so die “Kronen Zeitung”. Thematisiert werden könnten bei der neuen Verhandlung auch die damaligen Ermittlungen in der Causa: Der Sänger sei im Akt 2006 als “Vertrauensperson” angeführt, bestreite selbst aber als Polizeispitzel tätig gewesen zu sein, heißt es in dem Bericht.
Hintergrund der Anschuldigungen: Am 4. April 2006 beobachtete die Polizei bei einer Observation eines Dealers wie Fendrich in einem Wiener Hotel ein Säckchen mit Kokain übergeben wurde. Im Zimmer des Sängers fanden die Ermittler weiteres Suchtgift. Es folgten öffentliche Reue, Entzug und ein spektakulärer Prozess, der mit einer unbedingten Geldstrafe von 37.500 Euro endete. Ein Schöffensenat erkannte Fendrich schuldig, seit 1989 Kokain für den Eigenbedarf erworben und konsumiert zu haben. Er wurde auch wegen Weitergabe des Rauschgifts verurteilt.
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