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Rauchverbot in öffentlichen Räumen

©Symbolbild vmh

Gaißau. Das Nichtraucherschutzgesetz schreibt vor, dass in sämtlichen öffentlichen Räumen ein Rauchverbot gilt. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, eine entsprechende Beschilderung zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes in öffentlichen Gebäuden und Räumen anzubringen.

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