Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Mann gestand, das Mädchen mehrfach begrapscht zu haben, und zeigte Reue. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Übergriffe auf die Schülerin fanden von Oktober 2004 bis März 2005 statt. Das Kind hatte bei dem 52-Jährigen Musikunterricht. “Wir hatten ein sehr herzliches Verhältnis”, erinnerte sich der Mann vor Gericht. Viermal kam es in der Wohnung des Lehrers zu sexuellen Handlungen. Das Kind vertraute sich schließlich einer Verwandten an, diese erstattete in der Folge Anzeige.
Der bisher unbescholtene Pädagoge gab vor dem Schöffensenat an, damals psychisch sehr angeschlagen gewesen zu sein. Eine Zeit lang habe er sogar stationär im Landesnervenkrankenhaus Rankweil bleiben müssen. Dass er sich nach 30 Jahren als Lehrer dermaßen falsch verhalten habe, tue ihm heute sehr leid, so der Angeklagte. Zu den Vorwürfen zeigte er sich von Beginn des Prozesses an geständig. Für das Urteil – 16 Monate Haft sowie 2.000 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer – erbat sich der Mann Bedenkzeit. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.