Der zuständige Richter Oskar Straßegger spreche in dem Beschluss von einem “Grenzfall”, womit er den AWD “geradezu einlädt”, Einspruch zu erheben. Zudem seien andere Richter der Meinung, dass die Form der Sammelklage in Österreich nicht zulässig ist.
Für den Rekurs hat AWD nun 14 Tage Zeit. Dann muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien mit der Causa befassen.
Laut Winternitz sei es oft “geradezu erwünscht”, dass Fälle wie dieser an das Höchstgericht gebracht werden. Straßegger jedenfalls sei der Ansicht, dass es zum Thema Sammelklage keine klare Rechtslage gebe.
VKI-Chefjurist Peter Kolba wiederum ist der Meinung, dass der HG-Beschluss nicht anfechtbar ist, sagte er zur APA. Der Rekurs des AWD ist für ihn ein Ausdruck des “alten AWD”, der “gegen eine gerichtliche Klärung kämpfen” wolle. “Vielleicht wird sich der neue AWD durchsetzen und eine Lösung suchen”, so Kolba in Anspielung auf die Werbelinie des Finanzdienstleisters. Der VKI ist jedenfalls zuversichtlich, dass alle 2.500 Fälle in Form von Sammelklagen abgehandelt werden können. Der AWD will alle Fälle einzeln prüfen, bekräftigte Winternitz erneut.
Der VKI wirft dem AWD vor, seine Kunden beim Verkauf von Immofinanz-Aktien “systematisch fehlberaten” zu haben.
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