Darin sehe man einen Verstoß gegen EU-Recht, so AK-Direktor Rainer Keckeis und AK-Konsumentenschützer Paul Rusching am Donnerstag. In Bayern sei das Heizöl um bis zu 25 Prozent billiger als in Vorarlberg, steuerbereinigt noch immer um 19 Prozent.
In Vorarlberg heizen rund 45.000 Haushalte mit Heizöl extra leicht. Im Ländle mussten zum Stichtag 26. November 2009 für 100 Liter Heizöl im Schnitt 70,20 Euro bezahlt werden, Vorarlberg hat damit gleich nach Tirol die österreichweit höchsten Preise. In Oberösterreich zahlte man beispielsweise 62,33 Euro. Im benachbarten Baden-Württemberg kostete dieselbe Menge dagegen mit im Durchschnitt 56,59 Euro deutlich weniger, in Bayern sogar nur 56,05 Euro.
Nach Anfragen von Vorarlbergern, die bei Heizöl-Ordern bei Händlern im nahe gelegenen Deutschland abschlägige Antworten erhielten, forschte die AK nach und stieß auf einen Formalitätenberg des österreichischen Staats. Bei einer Lieferung durch einen deutschen Händler oder bei Selbstabholung durch den Verbraucher müssten umfangreiche Vorschriften beachtet werden, die einen Import unrentabel und damit fast unmöglich machten.
So muss für jede einzelne Lieferung nach Österreich eine kostenpflichtige Bescheinigung über die Farbstoff-Kennzeichnung des Öls eingeholt bzw. vorgewiesen werden. Zudem muss die Lieferung beim Zollamt angemeldet und eine Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Mineralölsteuerbelastung hinterlegt, sowie eine Steuermeldung beim zuständigen Finanzamt Graz abgegeben werden. Die Steuer muss selbst berechnet werden, so Rusching, der Einblicke in die umfangreichen AK-Recherchen gab.
Eine Selbstabholung durch Private sei abgesehen davon praktisch unmöglich, weil es sich beim Transport von angenommenen 3.000 Litern Heizöl um einen Gefahrguttransport handeln würde. Der Verbraucher wäre bei einer Selbstabholung außerdem Mineralölsteuer-Schuldner und haftete für das importierte Produkt hinsichtlich ÖNORM und der Vorarlberger Luftreinhalteverordnung. Es sei leichter, einen Pkw aus Deutschland zu importieren als eine Tankfüllung Heizöl, beklagte die AK.
Keckeis bezeichnete die Regelungen als “Sauerei”. Einerseits verteile der Staat Almosen in Form eines Heizkostenzuschusses, andererseits verunmögliche er, dass der Konsument Ersparnisse beim Einkauf habe. “Das schließt den Verbraucher ganz bewusst von den Vorteilen des freien Binnenmarkts aus”, sah Keckeis eine Verletzung von EU-Recht. Der Staat selbst habe natürlich kein Interesse an einer Änderung, einerseits wegen der Steuereinnahmen, andererseits wolle er die Öl-Lobby schützen. Darum wende man sich direkt an die EU, so Keckeis. Er hoffe, dass die EU im Sinne der Verbraucher entscheiden werde.
Paul Rusching von der AK im Gespräch
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