Zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände

Schruns. Die örtliche Sicherheitswache erinnert, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände aller Klassen in unmittelbarer Nähe von lärmempfindlichen Zonen untersagt ist.
Es ist absolut wichtig, die Menschen in Krankenanstalten, Alters- und Erholungsheimen vom ärgsten Krach zu verschonen. Weiters ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, III und IV im Ortsgebiet, innerhalb beziehungsweise in unmittelbarer Nähe größerer Menschenmengen und in geschlossenen Räumen zu verwenden. Die Sicherheitswache bittet auch, auf Haus- und Wildtiere Rücksicht zu nehmen. Personen unter 18 Jahren dürfen nur pyrotechnische Artikel der Klasse I besitzen und anwenden. Die Bezirksverwaltungsbehörde weist die Polizeiinspektionen und Sicherheitswachen an, festgestellte Übertretungen anzuzeigen.
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