Mit dieser Äußerung und der Verweigerung der Besichtigung habe die Hausmeisterin Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht des Paares verletzt, urteilte das Gericht. Dem Richterspruch zufolge erhält das Paar nun 5.056 Euro von einem in Aachen ansässigen Immobilienverwalter, weil dieser nach Auffassung des Gerichts für das Verhalten der Hausmeisterin haftbar ist.
Die Summe setzt sich zusammen aus dem Schadenersatz für die Fahrkosten des nach Aachen angereisten Paares und zusätzlich einer Art Schmerzensgeld, weil das Persönlichkeitsrecht der Afrikaner besonders schwerwiegend verletzt worden sei.
Die Bezeichnung “Neger” sei nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend, befand das Gericht. Ein Angriff auf die Menschenwürde des Paares sei es auch, dass ihm allein wegen der Hautfarbe die Besichtigung und mögliche Anmietung der Wohnung verweigert worden sei. Bei seiner Klage war das Paar vom Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen unterstützt worden.
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