Wichtig ist LTP Mennel die Beibehaltung des in Österreich auf 16 Jahre gesenkten Wahlalters auch für die Teilnahme an der Europäischen Bürgerinitiative: “Alles andere wäre demokratiepolitisch bedenklich.”
Um die Handhabung von Bürgerinitiativen auch bürgerfreundlich zu gestalten, wird in der Stellungnahme der Landesregierung zudem vorgeschlagen, von den Initianten keine ausufernden Gesetzesvorschläge zu verlangen. Anregungen sollten genügen. Die Abgabe der Unterschriften sollte analog der Volksbegehren gehandhabt werden und die EU-Kommission sollte zur Behandlung von Bürgerinitiativen eine Frist von drei Monaten haben.
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