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Muezzin-Rufe als Klingelton unerwünscht

Alle ägyptischen Muslime sollen dem Ruf zum Gebet folgen - aber nicht, wenn er auf ihrem Handy erschallt. Großmufti Ali Gomaa hat dazu nun eine Fatwa erlassen. Dem unverbindlichen islamischen Rechtsgutachten zufolge sind Koranverse oder Muezzin-Rufe als Klingeltöne unangemessen und irreführend.

Doch diese erfreuen sich in Ägypten mit seinen rund 50 Millionen Handy-Nutzern wachsender Beliebtheit – übrigens ebenso wie in der irakischen Hauptstadt Bagdad, in Saudi-Arabien oder im Westjordanland. Wer unbedingt einen vom Islam inspirierten Klingelton wolle, solle auf entsprechende Lieder oder religiöse Prosa zurückgreifen, empfahl der ägyptische Großmufti.

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