“Durch diese Novelle soll insbesondere der frühen Sprachförderung noch größeres Augenmerk geschenkt werden”, erläutert Landesrat Siegi Stemer. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 26. Februar 2010 bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.
“Sprache ist die Grundlage jeder Bildung. Deshalb ist es wichtig, die sprachlichen Fähigkeiten von Kindern früh zu erkennen, damit Mängel möglichst rasch behoben und überdurchschnittliche Begabungen gefördert werden können”, sagt LR Stemer.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Regelung zur Prüfung der Sprachkompetenz von vierjährigen Kindern vor, die noch nicht zum Besuch eines Kindergartens angemeldet sind. Jene, bei denen erhebliche sprachliche Schwächen festgestellt werden, müssen einen Kindergarten im Ausmaß von 16 bis 20 Wochenstunden besuchen und erhalten dort die erforderliche Sprachförderung. “Das heißt, die mit der letzten Novelle des Kindergartengesetzes eingeführte Besuchspflicht für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr wird nun auf vierjährige Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf erweitert”, so LR Stemer.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.