Das sind rund 45 Prozent der errechneten Gesamtkosten für das Jahr 2010. Die übrigen 55 Prozent werden vom Vorarlberger Gemeindeverband aufgebracht. Die Bereitschaftsdienste der niedergelassenen Ärzte umfassen den Zeitraum von Montag, 7.00 Uhr bis Samstag, 7.00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Die Bereitschaftsdienste werden flächendeckend über das ganze Land verteilt geleistet. Eine Ausnahme bilden die vier Sprengel Bregenz, Kennelbach, Leiblachtal und Großwalsertal, wo bis heute keine vertraglichen Regelungen bestehen. Die Jahresbeiträge in den eingebundenen Sprengeln werden von der Ärztekammer und den Gemeinden jenen Ärzten zugewiesen, die Bereitschaftsdienste ableisten. “Der Bereitschaftsdienst in Vorarlberg funktioniert, weil Land, Gemeindeverband und Ärztekammer im Sinne der Patientinnen und Patienten an einem Strang ziehen”, betont Landesstatthalter Wallner.
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