Vielmehr sollen zunächst Verhandlungen geführt werden, damit die öffentliche Hand ihren Einfluss und die Kontrollmöglichkeiten in der neuen Gesellschaft auch wahrnehmen kann.
Geplant ist, dass die öffentliche Hand durch Land und Stadt Salzburg sowie durch die Salzburger Land Tourismus GmbH zu je 20 Prozent in Summe 60 Prozent an der GmbH halten sollen, den Rest sollen der Verein der Förderer der Osterfestspiele Salzburg und die Stiftung Herbert von Karajan Osterfestspiele Salzburg übernehmen.
Der Stadtsenat nahm am Montag den Vorschlag der Bürgerliste an, dass zunächst die wesentlichen Eckpunkte einer Beteiligung der öffentlichen Hand an den Osterfestspielen ausverhandelt werden müssen, bevor die Stadt Salzburg Gesellschafterin der Osterfestspiele wird, so Bürgerliste-Klubobman Helmut Hüttinger in einer Aussendung.
Vor allem drei Punkte seien dabei bedeutend: Kontrollamt und Rechnungshof müssen die GmbH und den Verein der Förderer kontrollieren können; der Gesellschaftsvertrag müsse so gestaltet werden, dass die öffentliche Hand allein entscheiden könne (im derzeitigen Entwurf ist eine Mehrheit von 75 Prozent vorgesehen); und drittens müsse es mit den Berliner Philharmonikern eine verbindliche Vereinbarung geben, für welchen Zeitraum und zu welchen Bedingungen sie bei den Osterfestspielen spielen werden.
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