Mit der vorliegenden Sammelnovelle, die vor allem Änderungen im derzeitigen Sozialhilfegesetz (künftig: Mindestsicherungsgesetz) bewirkt, erfolgt die Umsetzung der staatsrechtlichen Vereinbarung über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Ziel der Vereinbarung ist die verstärkte Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die weitestmögliche Förderung einer dauerhaften (Wieder-)Eingliederung ihrer Bezieherinnen und Bezieher in das Erwerbsleben. Außerdem wird damit eine gewisse Einheitlichkeit hinsichtlich Leistungsumfang und Leistungshöhe zwischen den einzelnen Ländern bezweckt.
Neu sind insbesondere eine flächendeckende Krankenversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherungsleistungen und verbesserte Bestimmungen hinsichtlich allfälliger Kostenersätze. Außerdem sind Verbesserungen für die Betroffenen im Verfahren vorgesehen.
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