Fall Emil: Klage gegen Republik wird eingestellt
Emil hätte wegen seiner Behinderung, einem “offenen Rücken”, bis zu seiner Geburt am 4. August 2008 straffrei abgetrieben werden können. Zudem könnten seine Eltern Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Emils Eltern sahen darin eine Diskriminierung ihres Sohnes. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern wegen einer fehlerhaften Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach.
Dort ansetzend klagte 2008 der noch ungeborene Emil die Republik Österreich wegen Verletzung seiner Ehre und Würde. Durch die derzeitige Rechtsprechung bestehe die Gefahr, dass der Umgang mit ungeborenen Behinderten mangels klarer Gesetzesgrundlage durch die Anwendung des Schadenersatzrechtes bestimmt werde, so die Befürchtung. Mit der Klage sollte eine Änderung der Rechtslage bewirkt werden, sie wurde initiiert von Emils Eltern, ihrem Anwalt und Primar Peter Schwärzler, Leiter der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe am LKH Feldkirch.
Emils Klage wurde im Frühjahr 2009 in erster Instanz aus formalen Gründen abgewiesen. Nun wies auch das Oberlandesgericht Wien die Klage in zweiter Instanz erwartungsgemäß ab. Man habe daraufhin den Gang zum OGH überlegt, sich dann aber dagegen entschieden, auch um “Bestrebungen auf politischer Ebene nicht zu gefährden”, so Sutterlüty.
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