Die Kommission bemängelte am Donnerstag bezüglich des Bahn-Wettbewerbs in Österreich, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn, dass wichtige Aspekte der Liberalisierung der Eisenbahnmärkte immer noch nicht geklärt seien. Die EU-Kommission kritisiert unter anderem mangelnde Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber von den Eisenbahnunternehmen und eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie über Wegeentgelte.
Außerdem missfällt der EU-Behörde das Fehlen einer unabhängigen Regulierungsstelle, die zur Lösung von Wettbewerbsproblemen im Eisenbahnsektor mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet ist. In der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wurde Österreich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften in diesem Bereich innerhalb von zwei Monaten zu ändern.
Beim zweiten Punkt, der Mehrwertsteuer-Befreiung für Luftfahrzeuge im staatlichen Besitz, sieht die EU-Kommission eine Unvereinbarkeit der EU-Kriterien für MwSt-Befreiungen für Luftfahrzeuge, die von den Mitgliedstaaten einzuhalten sind und folgender österreichischer Bestimmung: Nach heimischem Recht sind Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung, Vercharterung und Vermietung von Luftfahrzeugen, die von staatlichen Einrichtungen verwendet werden, von der Umsatzsteuer befreit, ebenso der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Gegenständen im Zusammenhang mit derartigen Umsätzen.
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