Eine Psychologin sieht im österreichischen Hin und Her um den Nichtraucherschutz in Lokalen auch positive Effekte. Das Ergebnis ist, dass es weniger glückliche Raucher gibt. Es schadet! Das ist mehr in den Köpfen der Menschen verankert und das schlechte Gewissen nimmt schon zu, meint Patricia Göttersdorfer vom Berufsverband Österreichischer Psychologen. Damit hat es sich auch schon. Es wäre viel einfacher, wenn es ein Rauchverbot gäbe und keiner auf die Idee kommt, dass man es übertreten kann. Italien, ein Land, von dem es keiner dachte, hat das von einem Tag auf den anderen geschafft, so Göttersdorfer.
Wie Polen und Bulgarien
Österreich liegt mit Polen und Bulgarien auf einem Niveau und erlaubt den Griff zur Zigarette in Lokalen weiterhin. Mit 1. Juli gelten für die Gastronomen aber die Regelungen des mit 1. Jänner 2009 in Kraft getretenen Rauchverbotsgesetzes. Die Übergangsfrist zum Umbau von Lokalen oder zur Entscheidung, ob man ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen will, endet mit 30. Juni. Ein beträchtlicher Anteil, so ein Sprecher der Gastronomie, hat sich noch im letzten Moment für ein Nichtraucherlokal entschieden. Der Großteil der Gaststätten erlaubt das Rauchen aber weiterhin. Rund zwei Drittel der 70.000 Wirtshäuser sind größer als 80 Quadratmeter und verfügen über mehrere Räume. Sie müssen darauf achten, dass die rauchfreie Zone wirklich bleibt.
Drei Viertel für Raucher
Von den kleinen Lokalen unter 50 Quadratmetern, die frei zwischen Raucher- und Nichtraucherlokal wählen konnten, entscheiden sich drei Viertel fürs Rauchen. Von denen dazwischen (50 bis 80 Quadratmeter) hat die Hälfte Raucherzimmer eingerichtet, die andere Hälfte hat sich für ein Zigarettenverbot entschieden. Knapp sieben Prozent erhielten aus Bau- oder Denkmalschutzgründen eine Ausnahmeerlaubnis fürs Rauchen. Ein Kritik- und Streitpunkt bleiben die Kontrollen, da erst Privatanzeigen das Amt zum Einschreiten verpflichten. Post vom Gesundheitsminister bekam auch Landeshauptmann Herbert Sausgruber: Alois Stöger (SPÖ) hat rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist einen Erlass mit einer Anleitung für Strafen an alle neun Landeshauptleute verschickt.
Strafen bis zu 10.000 Euro
Wird gegen die Rauchverbotsbestimmungen verstoßen, drohen Wirten Strafen bis zu 2000 Euro, bei mehreren Verstößen sogar bis zu 10.000 Euro. Gäste, die verbotenerweise eine Zigarette anzünden, müssen bis zu 100 Euro bezahlen. Das Strafmaß für uneinsichtige Wiederholungstäter kann sogar bis zu 1000 Euro betragen.
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