EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte, um die Rentabilität der Bank zu gewährleisten und eine durch die Kapitalspritze bedingte Wettbewerbsverzerrung möglichst gering zu halten, “muss Österreich unbedingt allen im Rahmen des Umstrukturierungsplans eingegangenen Verpflichtungszusagen nachkommen”.
Am 22. Dezember 2009 hatte die Kommission eine staatliche Garantie über 400 Mio. Euro und eine Kapitalspritze von 550 Mio. Euro (Staats-PS) zugunsten der BAWAG PSK genehmigt.
Die BAWAG muss verschiedenen “Verpflichtungszusagen” nachkommen, zu denen Veräußerungen, ein vorübergehendes Dividenden- und Erwerbsverbot, Beschränkungen bei Investitionen in bestimmten Geschäftsbereichen und die frühzeitige Tilgung vom Staat garantierter Verbindlichkeiten der PSK gehören. Dadurch sollen laut EU-Kommission ein hinreichender Eigenbetrag der Bank und ihrer Aktionäre zu den Umstrukturierungskosten gewährleistet und die beihilfenbedingten Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.
Im Geschäftsjahr 2009 hat die BAWAG – nach einem Megaverlust im Jahr 2008 (547,5 Mio. Euro) noch ein Defizit von 22,2 Mio. Euro ausgewiesen, die Bilanzsumme lag zum Ultimo bei 41,2 Mrd. Euro. Die Bank durchläuft einen Sanierungskurs, an dessen Ende ein neuerlicher Verkauf stehen wird.
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