Ende der Übergangsfrist für Rauchverbot in Lokalen

Bisher sah die mit Jänner 2009 in Kraft getretene Tabaknovelle eine Schonfrist bei Umbauten vor. Auch Wirte, die bau-, denkmalschutzrechtliche oder feuerpolizeilichen Ausschlussgründe für Renovierungen anmeldeten, hatte bis Ende Juni Zeit diese zu beweisen. Bei Verstößen drohen Gastronomen Strafen bis zu 10.000 Euro, Gäste können mit bis zu 1.000 Euro belangt werden. Laut Umfragen der Wirtschaftskammer soll in zwei Dritteln der rund 70.000 heimischen Lokale das Rauchen erlaubt bleiben.
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