Teilbedingte Haft für Zebrastreifen-Unglückslenker
Der 51-jährige Gemüsehändler ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Richterin Minou Aigner sah ihm neun Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Darüber hinaus hat der Unglückslenker den Eltern des kleinen Fabian die Begräbniskosten zu ersetzen und für alle zukünftigen Kosten der Hinterbliebenen aus therapeutischen Behandlungen aufzukommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 51-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
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