Innsbruck. Dem Operateur wird fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft sieht die besonders gefährlichen Verhältnisse gegeben, da der Arzt operierte, ohne sich davor mit der Krankenakte vertraut gemacht zu haben. Darin wäre das richtige Bein angegeben gewesen.
Der zweite Mediziner, er war für den OP-Plan verantwortlich, steht wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Richterin Helga Moser. Ihm drohen bis zu sechs Monate Gefängnis. Der Prozess ist von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr anberaumt. Neun Zeugen sollen einvernommen werden.
Zu dem Fehler war es am 16. Juni dieses Jahres gekommen. Erst zwei Wochen später wurde der Fall aufgrund von Medienberichten bekannt. Die 91-Jährige litt an einer Gefäßerkrankung, die eines ihrer Beine stark in Mitleidenschaft gezogen hatte. Irrtümlich wurde ihr das gesunde, rechte Bein unterhalb der Hüfte abgenommen. Wenige Tage später musste sich die Frau einer zweiten Operation unterziehen, bei der ihr auch das Linke abgenommen wurde. Der Chirurg wurde vom Dienst suspendiert. Der Arzt, der den Eintragungsfehler verursacht haben soll, darf nur mehr unter chefärztlicher Aufsicht arbeiten.
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