Von Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) kam ein klares Nein zu Hundstorfers Vorschlag: Er stehe diesem Ansinnen aufgrund des “Trends zur einseitigen Forcierung der Sachleistungen kritisch gegenüber”, sagte er. So weit dies möglich sei, solle man besser die Familien in die Lage versetzen, zu Hause Pflege leisten zu können. In 80 Prozent der Vorarlberger Fälle würden die Betroffenen von der Familie gepflegt, betonte Sausgruber.
Das Pflegegeld sei von Vorarlberg entwickelt und vom Bund übernommen worden, “das Verständnis dafür ist in Wien aber leider rückläufig”, stellte Sausgruber fest. Auch beim einzurichtenden Pflegefonds müsse es eine regionale Entscheidung bleiben, wie die Mittel verwendet werden, so der Landeshauptmann. Für richtig halte er, die Administration des Pflegegeldes im Land bzw. beim Bund zu vereinfachen.
Salzburgs Soziallandesrätin Erika Scharer (S) sagte, in ihrem Bundesland erfolge die Antragseinbringung für das Landespflegegeld zentral von einer Stelle bei der Landesregierung, und diese funktioniere ausgezeichnet. Es werde von einer Hand der Antrag auf Vollständigkeit überprüft und auch, ob die Voraussetzung für einen Anspruch gegeben sei. Die durchschnittliche Verfahrensdauer habe dadurch deutlich reduziert werden können. “Für Salzburg gibt es daher keine Notwendigkeit der Übertragung des Landespflegegeldes an den Bund. Viel wichtiger in der aktuellen Diskussion ist es – im Sinne der Betroffenen – eine jährliche Indexierung des Pflegegeldes vorzunehmen”, so Scharer.
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