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Tipps: Radfahren bei Eis und Schnee

(VN) Schwarzach - Auch wenn Schneefahrbahn und Glatteis eine Gefahr darstellen, verzichten Gesundheitsbewusste und solche, die einfach gerne an der frischen Luft sind, auch in der kalten Jahreszeit nicht auf ihren Drahtesel. Gerade bei Schlechtwetter gibt es einige Vorschriften, die Radler unbedingt beachten sollten.

Abgesehen von einigen Ausnahmen normiert die Straßenverkehrsordnung eine Benützungspflicht des Radwegs. Wer dennoch auf der Straße fährt, begründet ein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall. Dem Gesetzgeber war aber bewusst, dass Wetterkapriolen die Radwegbenutzung vereiteln können.

Unzumutbar

„Diese Pflicht entfällt, wenn sich der Weg in einem Zustand befindet, der eine gefahrlose Benützung nicht gewährleistet“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Droop. „Wenn der Radweg streckenweise vereist ist, ist es unzumutbar dort zu radeln. Bei hohem Schnee, Überschwemmung oder grober Verschmutzung bei Baustellen gilt dasselbe“, so Droop. Dass bei Bodenfrost und Schneetreiben das Benutzen der Straße gefährlich sein kann, liegt auf der Hand, alles kann der Gesetzgeber aber nicht regeln und setzt hier auf den Hausverstand jedes Einzelnen. Kommt es zu einer Kollision mit einem Auto, muss der Radfahrer beweisen, dass die Benützung des Radwegs an jenem Tag unzumutbar war.

Schmuddelwetter

Auch bei Schneefall, Graupelschauer oder Wolkenbruch gelten gewisse Regeln. Schirme sind am Fahrrad verboten. Erstens weil man keine Fahrtrichtungsänderung mehr anzeigen kann und zweitens könnte eine Windböe den Radler zu Fall bringen. Kapuzen dürfen die Sicht nicht grob einschränken. Ist man am Zielort angelangt, darf man sein Gefährt nicht überall abstellen. Ist der Gehtsteig breiter als 2,5 Meter, darf man dort prinzipiell „parken“. Verboten ist dies wiederum im Bereich von Bushaltestellen. Dass das Rad möglichst platzsparend und umfallsicher positioniert werden muss, versteht sich von selbst. Doch auch dies ist Gesetz. Wer Fußgänger beispielsweise auf der Pipeline überholt, muss mehr als 50 Zentimeter Seitenabstand lassen und darf sie dadurch nicht gefährden. Vorbeirasen ist also riskant und führt im Falle eines Unfalls auch zu einer Vorstrafe. Wenn sich Schneeflocken so verdichten, dass Fahren unmöglich wird, schiebt man besser. Und wenn es allzu glatt wird, sollten sich auch Sportler dazu durchringen das Fahrrad ausnahmsweise stehen zu lassen.

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