Die mit tausenden Anlegerklagen konfrontierte Meinl Bank vermeldet erneut einen Erfolg vor Gericht.
Das Oberlandesgericht (OLG) habe die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das um rund 60.000 Euro Zertifikate der ehemaligen Meinl European Land (heute Atrium) gekauft hatte und das Geldhaus wegen angeblich irreführender Werbung auf Schadenersatz verklagt hat. Grundlage der Kaufentscheidung sei die Beratung durch die Hausbank gewesen, bei der die Kläger die Papiere erworben haben, so das OLG laut Bank. Die MEL-Werbung der Meinl Bank habe “einen bereits gefassten Kaufentschluss lediglich bestärkt”. Die Meinl Bank deutet das Urteil in einer Aussendung von heute, Donnerstag, als “richtungsweisend”.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.