Ein Hauptverfahren dürfe nur eröffnet werden, wenn das Gericht eine Verurteilungsprognose stelle. “Solange die Strafkammer nicht erkennen lässt, dass sich ihre Prognose nicht bestätigen wird, muss sich der Verteidiger auf eine Revision einrichten und schon in der Verhandlung dafür sorgen, dass dieses Rechtsmittel auch Erfolg hat”, sagte Schwenn.
Schwenn sprach von einem “entgleisten Verfahren” gegen Kachelmann. Er warf den von ihm angegriffenen Staatsanwälten vor, Kachelmann “nach Kräften beschädigt” zu haben. Schwenn erneuerte zudem seine Vorwürfe gegen “Focus” und “Bunte”. “Zeugen, die ihre Aussagen nach Honorierung von interessierter Seite zum Nachteil unseres Mandanten ändern”, dürften nicht erwarten, dass die Verteidigung dazu schweigt. Schwenn hatte die Publikationen des Burda Verlags bezichtigt, Zeuginnen bezahlt und beeinflusst zu haben. Die Hubert Burda Media Gruppe hatte die Vorwürfe als absurd zurückgewiesen
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