Das kündigte Anwalt Marcus Januschke am Mittwoch im Gespräch mit der APA an. Einer der Hauptgründe: Die Expertise sei “sehr hypothetisch” gehalten.
In Zusammenhang mit dem Tod einer Patientin nach einer Fahrt mit dem “Notarzt” hatte das Gutachten Ermittlungen gegen den deutschen Schauspieler auch wegen fahrlässiger Tötung ausgelöst. Bisher wurden dem vermeintlichen Mediziner Kurpfuscherei, zu der sich der 38-Jährige geständig zeigt, und Betrug zur Last gelegt. Letzteres bestreitet Januschkes Mandant.
Der Anwalt sagte, dass der Zustand bei der betreffenden Patientin von Haus aus sehr schlecht gewesen sei und sein Mandant nur in einem sehr kleinen Zeitraum hätte eingreifen können. So sei zu klären, ob der 38-Jährige überhaupt während der kurzen Fahrt die notwendigen Maßnahmen hätte setzen können. “Mein Mandant ist über den Vorwurf der fahrlässigen Tötung sehr betroffen”, sagte Januschke.
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