Der Mann soll sich einer 25-jährigen Bekannten mehrfach aufgezwungen und sie missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der 44-Jährige kannte die junge Frau erst seit einigen Wochen. Im April des Vorjahres lud er sie angeblich wiederholt in seine Wohnung in Bregenz ein. Der Deutsche soll der Frau die große Liebe versprochen haben, woraufhin sie sich anfänglich mit seinen sexuellen Wünschen einverstanden erklärt habe. Als ihr eine vom Angeklagten angewandte Sexualpraktik unangenehm wurde und sie sich weigerte, soll sie der 44-Jährige mehrmals dazu gezwungen haben. Dabei wurde die 25-Jährige verletzt, sie leide auch heute noch an der psychischen Belastung, hieß es.
“Wenn man jemanden liebt, geht man nicht so brutal vor”, so Richter Peter Mück zum Angeklagten, der bis zuletzt Gewalt und Zwang abstritt. Der 44-Jährige soll die Frau auch über drei Stunden in seiner Wohnung eingesperrt haben, was der Schöffensenat als Freiheitsentziehung wertete. Der Mann, der bereits mehrfach wegen anderer Delikte in Deutschland vor Gericht stand, wurde zu sieben Jahren Haft und zur Zahlung von 9.400 Euro Teilschadenersatz verurteilt.
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