Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hatte am 30. Juli 2009 geurteilt, dass der zur Klambt-Mediengruppe in Baden-Baden gehörende Sonnenverlag die Persönlichkeitsrechte von Prinzessin Madeleine jahrelang “rücksichtslos” verletzt habe. Sie erfuhr über ihre angeblichen Liebesaffären, Schwangerschaften und Heiratspläne damals laufend aus der Presse.
Das Hamburger Gericht hatte der jüngsten Tochter von Schwedens König Carl XVI. Gustaf und Königin Silvia ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen. Dies sei das bisher höchste im deutschen Presserecht, sagte Prinz. Nach Angaben des BGH ging es jedoch um einen Streitwert von rund 850.000 Euro.
Das OLG hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen wehrten sich die Anwälte der Prinzessin genauso wie der Verlag. Beide Seiten reichten eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Diese Beschwerden wies der BGH zurück, weil die Sache seiner Ansicht nach keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Der Prozess gegen den Verlag war 2005 in Gang gekommen. Das schwedische Königshaus hatte beschlossen, gegen falsche und verzerrende Zeitschriftenartikel über Prinzessin Madeleine und ihre ältere Schwester, Kronprinzessin Victoria (heute 33), vorzugehen. Daraufhin hatte der Medienanwalt die Presse nach verunglimpfenden Artikeln durchforstet und zog schließlich mit 86 Artikeln über Prinzessin Madeleine aus “Frau mit Herz” und “Welt der Frau” vor den Kadi. Sie wolle das Schmerzensgeld gemeinnützigen Initiativen spenden, hieß es.
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