Die Rechtsmittel der Soldaten gegen ihre bedingten Haftstrafen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung wurden zurückgewiesen.
Für den für die Heeresübung verantwortlichen Oberleutnant, bei der keine 160 Meter von der Autobahn entfernt Nebelhandgranaten gezündet wurden, blieb es bei den vom Erstgericht verhängten sechs Monaten auf Bewährung. Die Strafen für zwei Korporäle, die den Einsatz geplant und das Zeichen zum Einsatz bzw. die Granaten geschleudert hatten, wurden von vier auf drei Monate bedingt reduziert.
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