Wir brauchen sofort wirksame Schutzmaßnahmen, damit solche Schuldenfallen nicht mehr möglich sind. Konsumentenschutzminister Hundstorfer und die für Telekommunikation zuständige Ministerin Bures müssen handeln und endlich den Aktionsplan Konsumentenschutz umsetzen. Dieser sieht nämlich die notwendigen Maßnahmen vor, liegt aber seit 2010 in der ministeriellen Schublade. Zum Schaden der Konsumenten.
Was derzeit in punkto Handyrechnungen abgeht, ist einfach unglaublich. Da werden von Betrügern Rufumleitungen gelegt und dadurch Kosten von 15.000 Euro verursacht. Es werden 25.000 Euro für Datenverbindungen verlangt, bei denen niemand erklären kann, wie sie eigentlich zustande kommen. Selbst der zuständige Netzbetreiber gibt in einer Anfragebeantwortung zu, lediglich Vermutungen anstellen zu können, wie es zu diesem Datenverbrauch gekommen ist.
Gleichzeitig wird von den Mobilfunkern so gut wie jedes Missbrauchsrisiko auf die Kunden abgewälzt, ist es für Konsumenten nicht nachvollziehbar, was für Dienste eigentlich abgerufen oder welche Internet-Pages angesurft wurden, zeigt AK-Präsident Hubert Hämmerle die für Konsumenten aktuell sehr unerfreuliche Lage auf. Ganz abgesehen davon, dass die erbrachte Leistung in keinem logischen Verhältnis zu den verrechneten Kosten stehen. Denn warum sollen für 7,58 Gigabyte 25.000 Euro bezahlt werden, wenn es daneben Flatratepakete um 20 Euro gibt.
Unsere Experten werden sich das vor allem in zivilrechtlicher Hinsicht bezüglich der Sittenwidrigkeit solcher Abrechungen genau ansehen. Wir behalten uns da rechtliche Schritte vor, erklärt Hämmerle.
Problem ist Regierung bekannt
Für Hämmerle steht fest, dass es so nicht weitergehen kann. Der Präsident fordert daher Konsumentenschutzminister Hundstorfer und die für Telekommunikation zuständige Verkehrsministerin Bures auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass wirksame Schutzmaßnahmen für die Handybesitzer umgesetzt werden. Das Problem ist der Politik nämlich längst bekannt. Bures und Hundstorfer müssten nur das umsetzen, was sie selbst im Aktionsplan Konsumentenschutz 2010-2013 niedergeschrieben haben, ärgert sich Hämmerle.
So ist dort u.a. auf Seite 31 unter dem Titel Schutz vor überhöhten Rechnungen, Ziele und Maßnahmen zu lesen: Möglichkeiten für die VerbraucherInnen, überhaupt maximale Verbrauchslimits festzusetzen, ab denen gesperrt wird. Hier sollte ein defaultmäßiges Limit gelten, welches nur auf Kundenwunsch auf- bzw. angehoben werden kann. Umsetzung im TKG (Telekommunikationsgesetz, Anm.) im Rahmen einer Verordnungsermächtigung.
Allein: Der Aktionsplan, bereits für das vergangene Jahr angekündigt, liegt weiterhin in der ministeriellen Schublade und harrt dort seiner Umsetzung. Ich fordere die Minister bzw. die Regierung dringend auf, hier endlich tätig zu werden und die notwendigen Schritte zu setzen, sagt der AK-Präsident, der auch gleich ankündigt, dass er entsprechende politische Anträge bei der Vollversammlung der AK Vorarlberg bzw. bei der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer einbringen wird.
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