Bei einem Strafrahmen von ein bis 15 Jahren für Suchtgifthandel wurden das reumütige Geständnis und der bisherige Lebenswandel des Erstangeklagten mildernd gewertet, begründete Richterin Xenia Krapfenbauer das Urteil des Schöffensenats. Erschwerend sei die mehrfache Tatbegehung, die übergroße Menge und das Zusammentreffen zweier Delikte (Amtsmissbrauch ist mit bis zu fünf Jahren bedroht). Auch aus generalpräventiven Gründen sei daher eine teilbedingte Nachsicht ausgeschlossen gewesen: “Es ist sehr bedauerlich, wenn gerade die Justiz Drogen wieder auf den Markt wirft.”
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