Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Verurteilung eines ehemaligen “Bild”-Reporters zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen gefordert. Die Verteidigung des Journalisten plädierte auf Freispruch. Der Anwalt von Nebenkläger Ottfried Fischer forderte die Verwerfung der Berufung.
Sex-Prozess um Ottfried Fischer
Fischer war 2009 beim Sex mit Prostituierten gefilmt worden; das Video ging für ein sogenanntes Info-Honorar an die “Bild”-Zeitung. Der angeklagte Journalist soll Fischer dann zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. In erster Instanz war er zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
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