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Sozialhilfeempfänger wegen Internetbetrug verurteilt

Feldkirch - Ein 39-jähriger Sozialhilfeempfänger wurde heute am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Erpressung und gewerbsmäßigem Betrug zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Sechs davon muss der Mann absitzen. Der Betrüger durchstöberte Homepages und behauptete, es wären dort Urheberrechtsverletzungen passiert. Den Angeschriebenen wurde angeboten sich durch eine 40-Euro-Zahlung Verfahrenskosten in der Höhe  von rund 100.000 Euro zu ersparen.

Angeklagter könderte Leichtgläubige

Neben dieser Geschichte köderte der Angeklagte noch über eine Umweltfirma sowie über eine Modellagentur Leichtgläubige. Den Schaden muss er zurück zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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