Es gebe keine Anzeichen, dass sich sein Gesundheitszustand im Gefängnis verschlechtern könne, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Montag mit. Der Rocksänger war im vergangenen Jahr nach einem Verkehrsunfall mit zwei lebensgefährlich Verletzten wegen Körperverletzung und Unfallflucht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der von Alkohol, Drogen und einer Hepatitis-Erkrankung gezeichnete Russell weigerte sich bisher, seine Haftstrafe anzutreten.
Russell nicht zu krank fürs Gefängnis
Vor der rechtskräftigen OLG-Entscheidung hatte Kevin Russell vergeblich beim Landgericht Frankfurt geltend gemacht, er sei zu krank, die Haft anzutreten. Gegen den Beschluss des Landgerichts hatte er Beschwerde eingelegt. Der 3. OLG-Strafsenat schloss sich nun der Entscheidung des Landgerichts vom 14. Juni an. Eine ärztliche Behandlung sei im Gefängnis möglich. Aufgrund der permanenten Überwachung des Verurteilten könne dort sogar schneller als in Freiheit für Russell medizinisch reagiert werden. APA (dpa)
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