Die allein lebende Frau dürfte am Beckenrand ihres Pools ausgerutscht und rücklings in das eineinhalb Meter tiefe, leere Becken gefallen sein. Eine Obduktion wurde zwar angeordnet, Fremdverschulden werde jedoch ausgeschlossen. Der Briefträger habe Verdacht geschöpft, als er nach seinen zwei Wochen Urlaub wieder Dienst hatte und den vollen Postkasten bemerkte. Seine Vertretung habe nichts geahnt.
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