900 Häftlinge entlassen
Die Richter entschieden, dass Gefängnisdirektoren in England und Wales nicht das Recht haben, Insassen mit einer Verlängerung ihrer Haftstrafen für Fehlverhalten zu bestrafen. Den Haftanstalten drohen auch millionenschwere Klagen auf Schadenersatz.
Vor dem Menschenrechtsgericht war es um zwei Fälle gegangen, in denen Häftlinge wegen Widerstands oder Beleidiung der Aufseher für mehrere Tage zusätzlich im Gefängnis bleiben mussten. Die Richter urteilten, dass England und Wales mit dieser Praxis gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die einen fairen Prozess vorschreibt. Seit 1991 konnten die Haftanstalten dort eine bis zu 42-tägige Verlängerung der Gefängnisstrafe anordnen. In Schottland hatte die Regierung diese Form der Bestrafung bereits vor einem Jahr abgeschafft.
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