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870.000 Euro Kartellstrafe für Haberkorn beantragt

Bundeswettbewerbsbehörde sanktionierte illegale Absprachen über Preise und Vertriebsgebiete
Bundeswettbewerbsbehörde sanktionierte illegale Absprachen über Preise und Vertriebsgebiete ©Haberkorn | Canva
Gegen die Haberkorn GmbH mit Sitz in Wolfurt wurden von der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldstrafe von 870.000 Euro beantragt.
870.000 Euro Kartellstrafe: Das sagt Haberkorn dazu

Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen den oberösterreichischen Industrie-Konzern Fronius und zwei seiner Handelspartner hohe Geldstrafen beantragt. Das teilte die Behörde am Sonntag per Aussendung mit. Fronius hatte mit den technischen Handelsfirmen Zultner (Graz) und Haberkorn (Wolfurt) wettbewerbsschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten getroffen. Die beantragte Strafe für Fronius: drei Millionen Euro.

Haberkorn soll 870.000 Euro zahlen

Da das oberösterreichische Unternehmen als Kronzeuge aussagte, handelt es sich dabei um ein vermindertes Urteil. Gegen Haberkorn beantragte das Kartellgericht eine Geldbuße von 870.000 Euro, Zultner müsste 505.000 Euro Strafe zahlen. Alle drei Firmen akzeptierten den von der BWB ermittelten Sachverhalt.

Whistleblower brachte Verfahren ins Rollen

Schon im Sommer 2020 hatte ein anonymer Hinweis über die Whistleblowing-Plattform der BWB das Verfahren ins Rollen gebracht. Seit 2021 kooperierte Fronius "kontinuierlich und umfassend" als Kronzeuge, wie es seitens der BWB heißt.

Die betroffenen Vertriebsverträge hätten "kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote" bei Geschäften zwischen Unternehmen ('Business to Business' oder kurz 'B2B') enthalten. Auch seien der ermittelnden Behörde "Verstöße gegen das Kartellverbot wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote" bekannt, die über die beanstandeten vertraglichen Vereinbarungen hinausgegangen seien.

Absprachen verboten

Derartige Absprachen sind laut BWB verboten, weil sie den Wettbewerb um Preise für Waren und Aufträge zuungunsten anderer Unternehmen verzerren. Das kann etwa dadurch geschehen, dass marktdominierende Firmen verabreden, ihre Preise nicht gegenseitig zu unterbieten oder sich in Vertriebsgebieten nicht in die Quere zu kommen.

Die BWB hatte bereits im Juli mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Fronius und weitere, damals nicht genannte Unternehmen beim Kartellgericht eingebracht habe. In dieser Stellungnahme definierte die BWB auch ein mögliches Strafausmaß: "Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen."

(APA)

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