Die Bezirkshauptmannschaften haben in Zusammenarbeit mit der Exekutive wieder zahlreiche Schwerpunktkontrollen bei Zelt- und Festveranstaltungen, Open Airs, in Diskotheken und Gaststätten durchgeführt. Wichtig ist für Landesrat Schwärzler, dass diese Aktionen nicht nur den Jugendlichen gelten, sondern dass auch die Gewerbetreibenden bei Vergehen zur Verantwortung gezogen werden. “Es muss klar sein, dass Übertretungen der Jugendschutzbestimmungen kein Kavaliersdelikt sind”, so Landesrat Schwärzler.
Allein wegen Übertretung der Alkohol- und Nikotinbestimmungen mussten im letzten Jahr über 450 Verfahren eingeleitet werden, die größtenteils mit Ermahnungen endeten. In 118 Fällen wurden Verwaltungsstrafen verhängt, einige Male wurde auch gemeinnützige Arbeit angeordnet. Auch in den Verfahren wegen Überschreitung der Ausgehzeiten blieb es meist bei Ermahnungen, in 92 Fällen wurden Geldstrafen verhängt.
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